Immaterielles Kulturerbe

Am 9. Dezember 2016 ist das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes um 34 Kulturformen und zwei Erhaltungsprogramme (Gute-Praxis-Beispiele) gewachsen. Über eine positive Bewertung seines Antrages freut sich auch der Bund Deutscher Amateurtheater e.V. (BDAT). Nach einem intensiven Antragsprocedere beschied die Deutsche UNESCO-Kommission, dass die „Regionale Vielfalt der Mundarttheater in Deutschland“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird.

Das Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission würdigte den Vorschlag als lebendige und dynamische kulturelle Praxis mit hohem sozial-integrativen Wert: „Sprachen, Dialekte und Jargons sind künstlerisches Mittel und darstellende Eigenart zugleich. Sie werden im Mundarttheater in besonderer Weise gefördert. Das starke ehrenamtliche Engagement sowie die generationsübergreifende Beteiligung am Mundarttheater sind bemerkenswert.“ Positiv bewertet wurde zudem die Bewältigung weiterer, unmittelbar mit dem Mundarttheater in Zusammenhang stehender kultureller Aufgaben wie Bühnenbau, Kostümschneiderei sowie die Dokumentation und Pflege von Festkultur und Musik durch die jeweiligen Vereine.

 

Die Geschäftsstelle der Deutschen UNESCO-Kommission hat im September 2020 ein Erklärvideo veröffentlicht. Dieses erläutert kurz und anschaulich worum es beim Immateriellen Kulturerbe und der UNESCO-Konvention von 2003 geht.